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Handelsregister Schweiz: Wann du dich als Selbständige eintragen musst (11 Fragen dazu)

10. Juni 2026 | Gründung

Handelsregister Schweiz: Wann du dich als Selbständige eintragen musst (und wann nicht)

Du gründest gerade deine Selbständigkeit und fragst dich, ob du dich ins Handelsregister eintragen musst?

Dann bist du nicht allein. Das Thema sorgt bei vielen Gründerinnen für Unsicherheit. Einige tragen sich viel zu früh ein und bezahlen später unnötige Gebühren. Andere wissen nicht, dass für sie eine Eintragung sogar Pflicht wäre. 

In diesem Beitrag erfährst du, wann ein Eintrag ins Handelsregister in der Schweiz notwendig ist, welche Kosten entstehen und welche Vor- und Nachteile du kennen solltest. Übrigens gehört Handelsregister Schweiz zu den sehr häufig gesuchten Stichwörtern, deshalb du bist nicht alleine!

 

Was ist das Handelsregister in der Schweiz?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis von Unternehmen in der Schweiz.

Darin werden wichtige Informationen über Unternehmen festgehalten, beispielsweise:

  • Firmenname

  • Unternehmensform

  • Sitz des Unternehmens

  • Inhaberin oder Inhaber

  • Zeichnungsberechtigte Personen

Das Handelsregister schafft Transparenz und gibt Kundinnen, Kunden und Geschäftspartnern die Möglichkeit, wichtige Informationen über ein Unternehmen einzusehen. 

 

Muss ich mich als Selbständige ins Handelsregister eintragen?

Das kommt darauf an.

Bei einer Einzelfirma gilt: 

 

Nicht obligatorisch unter CHF 100’000 Umsatz

Erzielst du weniger als CHF 100’000 Umsatz pro Jahr, ist der Eintrag grundsätzlich freiwillig. Viele Gründerinnen starten deshalb bewusst ohne Handelsregistereintrag.

Obligatorisch ab CHF 100’000 Umsatz

Sobald deine Einzelfirma einen Jahresumsatz von CHF 100’000 oder mehr erzielt, musst du dich ins Handelsregister eintragen lassen. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt.

Sollte ich mich freiwillig eintragen lassen?

Viele Gründerinnen denken, dass ein Handelsregistereintrag automatisch professioneller wirkt. Das stimmt teilweise. Dennoch lohnt sich ein genauer Blick auf die Vor- und Nachteile.

 
Handelsregister Schweiz

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Vorteile eines Handelsregistereintrags

✅ Höhere Glaubwürdigkeit gegenüber Kundinnen und Kunden

✅ Dein Unternehmen wird öffentlich sichtbar

✅ Einfachere Zusammenarbeit mit Banken oder Geschäftspartnern

✅ Schutz des Firmennamens innerhalb der Schweiz

 

Nachteile eines Handelsregistereintrags

❌ Einmalige Eintragungskosten

❌ Kosten bei späteren Änderungen (Mutationen)

❌ Öffentliche Sichtbarkeit deiner Daten

❌ Zusätziger administrativer Aufwand

Gerade in der Startphase empfehlen wir vielen Gründerinnen, zuerst Kundinnen zu gewinnen und Umsatz aufzubauen, bevor sie sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.

 

Was kostet ein Handelsregistereintrag?

Die Kosten unterscheiden sich je nach Kanton. Für eine Einzelfirma musst du in der Regel mit Kosten von ungefähr CHF 120 bis CHF 300 rechnen. Wichtig zu wissen:

Nicht nur die Eintragung verursacht Kosten. Auch spätere Änderungen können Gebühren auslösen, beispielsweise:

  • Adressänderung

  • Namensänderung

  • Änderung des Unternehmenszwecks

  • Heirat und Namenswechsel

Deshalb lohnt es sich, die Angaben vor dem Eintrag sorgfältig zu prüfen.

 

Welche Angaben werden im Handelsregister veröffentlicht?

Bei einer Einzelfirma sind verschiedene Informationen öffentlich einsehbar. 
Dazu gehören unter anderem:

  • Name der Inhaberin

  • Firmenname

  • Unternehmensadresse

  • Unternehmenszweck

  • Ort des Firmensitzes

Viele Gründerinnen wissen nicht, dass diese Daten öffentlich zugänglich sind.

 

Kann ich eine Einzelfirma ohne Handelsregister gründen?

Ja.

Eine Einzelfirma entsteht rechtlich bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Du musst also nicht zuerst im Handelsregister eingetragen sein, um Rechnungen schreiben oder Kundinnen betreuen zu dürfen.

Wichtiger als der Handelsregistereintrag sind zu Beginn oft:

  • die Anmeldung bei der AHV

  • eine saubere Buchhaltung

  • professionelle Offerten und Rechnungen

  • eine klare Positionierung

  • erste Kundinnen und Kunden

 

Häufige Fragen zum Handelsregister Schweiz

Ab welchem Umsatz muss ich mich ins Handelsregister eintragen?

Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 ist die Eintragung für eine Einzelfirma obligatorisch.

Kann ich mich freiwillig eintragen lassen?

Ja, auch unter CHF 100’000 Umsatz ist ein freiwilliger Eintrag möglich.

Kann ich ohne Handelsregister Rechnungen schreiben?

Ja. Du darfst bereits vor einem Handelsregistereintrag Rechnungen stellen und Kundinnen betreuen.

Ist eine Handelsregistereintragung für die AHV notwendig?

Nein. Die Anerkennung als Selbständigerwerbende erfolgt über die AHV und ist unabhängig vom Handelsregister.

Was ist Zefix?

Zefix ist das zentrale Firmenregister und hier werden alle eingetragenen Firmen von allen Kantonen zusammengetragen. Du findest das Register hier.

 

Fazit: Handelsregister Schweiz

Ein Handelsregistereintrag ist nicht automatisch der erste Schritt in die Selbständigkeit.

Für viele Gründerinnen ist es sinnvoller, zuerst Kundinnen zu gewinnen, Umsatz zu erzielen und das Business aufzubauen. Erst wenn der Umsatz steigt oder eine Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird das Handelsregister relevant.

Wenn du unsicher bist, ob und wann du dich eintragen solltest, lohnt es sich, die individuelle Situation genau anzuschauen. Denn eine zu frühe Eintragung kann unnötige Kosten verursachen, während eine zu späte Eintragung rechtliche Folgen haben kann.

Weitere Tipps zum Thema Einzelfirma gründen in der Schweiz findest du auf unserem Instagram Kanal.

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