Mutterschaftsentschädigung und Selbständigkeit – Was sind deine Rechte?

Dein Anrecht auf Mutterschaftsentschädigung bei selbständiger Arbeit.

Bei einer Mutterschaft in der Selbständigkeit hast du Anrechte auf eine Mutterschaftsentschädigung, wenn du während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert warst. Der Anspruch der Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt und endet nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen, wenn du vorher deine Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise aufnimmst, dann endet der Anspruch vorzeitig.

Die Höhe der Mutterschaftsentschädigung

Die Entschädigung erhält du als Taggeld, welches 80 Prozent deines vor der Geburt durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Es wird mit dem Nettolohn gerechnet, also dem Einkommen, das nach Abzug des Betriebsaufwandes verbleibt.

Wenn du als Beispiel bei der Geburt des Kindes ein erzieltes Jahreseinkommen von CHF 27 0000 hast, musst du dies wie folgt ausrechnen (gerundet):


CHF 25 000 ÷ 360 Tage = CHF 69.45

Entschädigung 80 % von CHF 69.45 = CHF 55.56

Entschädigung CHF 55.55 pro Tag für höchstens 98 Tage = CHF 5 444.90

Vorsicht

Unbezahlte Ferien vor deiner Geburt, kann die Höhe der Mutterschaftsentschädigung negativ beeinflussen. Im Gegensatz zu Militärdienstleistenden (meist Männer) erhältst du als selbständige Frau keine Betriebszulage, um die während des Mutterschaftsurlaubs laufenden Geschäftskosten zu decken.

Wo beziehe den Betrag?

Normalerweise erfolgt die Auszahlung direkt über deine Arbeitgeberin oder deinem Arbeitgeber. Falls du Vollzeit selbständig bist, beziehst du deine Beiträge direkt bei der Ausgleichskasse.

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Deine Jana & Lisa

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