Du führst ein eigenes Business und überlegst, eine Mitarbeiterin als Einzelfirma anzustellen? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Beitrag erkläre ich dir die Grundlagen – von den ersten Schritten bis hin zu den Behörden, die du kontaktieren musst. Also, schnapp dir einen Tee, ein Notizbuch und los geht’s! Übrigens bevor wir starten, kennst du schon unseren unentgeltlichen Starterguide?
Kann ich als Einzelfirma überhaupt eine Mitarbeiterin anstellen?
Ja, absolut! Auch wir Frauen mit einer Einzelfirma können eine Mitarbeiterin anstellen. Ich selbst habe seit drei Jahren Mitarbeiterinnen und könnte mir mein Business ohne sie nicht mehr vorstellen. Dabei geht es gar nicht um riesige Anstellungen – manchmal reicht schon ein kleines Pensum von 2 bis 4 Stunden pro Woche. Zum Beispiel habe ich jemanden, die sich nur um meine Kundengeschenke zu Neujahr kümmert. Das nimmt mir unglaublich viel Arbeit ab und ist eine riesige Erleichterung.
Ich kann es dir also nur empfehlen und möchte dir hier die Angst davor nehmen. Denn oft denken wir, dass eine Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma automatisch ein großer administrativer Aufwand bedeutet – aber mit der richtigen Vorbereitung ist es gar nicht so kompliziert.
Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma: Selbstständig oder unselbstständig?
Bevor du eine Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma kannst, musst du klären: Arbeitet diese Person selbstständig oder gilt sie als unselbstständig? Das ist entscheidend, denn je nach Einstufung läuft die Zusammenarbeit entweder über einen Arbeitsvertrag oder als selbstständige Tätigkeit.
Ein Hinweis darauf, dass eine Person selbstständig ist, kann ihr Eintrag im UID-Register sein. Aber Achtung: Das allein reicht nicht! Sie sollte sich bei ihrer SVA (Sozialversicherungsanstalt) erkundigen, wie sie für genau diesen Auftrag eingestuft wird. Falls sie als selbstständig gilt, lass dir das schriftlich bestätigen.
Warum das Ganze? Weil es Fälle gibt, in denen eine Person zwar selbstständig ist, aber für bestimmte Aufträge trotzdem als unselbstständig eingestuft wird – je nachdem, wie die Zusammenarbeit organisiert ist. Ein Beispiel: Meine Kollegin Lisa ist selbstständig, aber hat zusätzlich Angestelltenverhältnisse bei anderen Unternehmen. Es gibt also keine klare Regel, sondern immer eine individuelle Prüfung.
Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma: Was passiert, wenn die Person als unselbstständig gilt?
Falls die SVA die Tätigkeit als unselbstständig einstuft, wirst du offiziell zur Arbeitgeberin. Das bedeutet, dass du dich an bestimmte Vorgaben halten musst – insbesondere, wenn du eine Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma möchtest und der Jahreslohn über 2’500 Franken (Stand Januar 2025) liegt. Dann sind Sozialversicherungsabgaben notwendig.
Falls der Lohn darunter liegt oder die Person noch nicht im UID-Register ist, musst du sie nicht zwingend bei der SVA anmelden. Dennoch empfehle ich dir, eine klare Dokumentation zu führen. Dafür kannst du eine Vorlage nutzen, um die Zahlungen zu belegen und deine Buchhaltung sauber zu halten.
Arbeitsvertrag: Stundenlohn oder Monatslohn beim Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma?
Sobald feststeht, dass du eine Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma möchtest, solltest du einen Arbeitsvertrag aufsetzen. Hier hast du die Wahl zwischen Stundenlohn und Monatslohn. Ich habe mit beidem Erfahrung – allerdings bedeutet Stundenlohn oft mehr administrativen Aufwand. Warum? Weil du monatlich die Stunden abrechnen musst und kein Monat exakt gleich ist.
Bei kleinen Pensen kann Stundenlohn sinnvoll sein, aber wenn du eine längerfristige Anstellung planst, kann ein Monatslohn für dich und deine Mitarbeiterin mehr Sicherheit bringen.
Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma: Versicherungspflicht nicht vergessen
Sobald der Arbeitsvertrag steht, brauchst du eine Unfallversicherung, wenn du eine Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma möchtest. Diese ist in der Schweiz obligatorisch:
- Die Berufsunfallversicherung (BUV) ist in jedem Fall erforderlich.
- Wenn deine Mitarbeiterin mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet, musst du zusätzlich eine Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) abschließen.
Wir haben unsere Versicherung bei SWICA – das ist aber keine Empfehlung, sondern einfach unsere persönliche Wahl, weil ich oft danach gefragt werde. Es gibt viele Anbieter, also informiere dich, welcher am besten zu deinem Business passt.
Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma: SVA-Anmeldung und vereinfachtes Verfahren
Der letzte offizielle Schritt ist die Anmeldung deiner Mitarbeiterin bei der SVA. Ich empfehle das vereinfachte Verfahren, wenn du nur kleine Pensen vergibst und eine Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma möchtest. Mehr Infos dazu findest du hier.
Vorteile des vereinfachten Verfahrens:
✅ Weniger administrativer Aufwand
✅ Kein Lohnausweis erforderlich
✅ Einfachere Abwicklung der Sozialversicherungsbeiträge
Allerdings musst du dieses Verfahren von der SVA bewilligen lassen – in der Regel ist das aber kein Problem. Wichtig: Diese Anmeldung kannst du erst durchführen, wenn der Arbeitsvertrag und die Versicherungen abgeschlossen sind.
Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma: Lohndeklaration am Jahresende
Einmal pro Jahr erhältst du von der SVA einen Brief, in dem du aufgefordert wirst, die Lohndeklaration bis Ende Januar einzureichen. Das ist ein Standardprozess für Arbeitgeberinnen und gehört einfach dazu, wenn du eine Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma möchtest.
Und genau das habe ich gerade erledigt – wieder ein Punkt auf meiner To-Do-Liste abgehakt! 🎉
Fazit: Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma leicht gemacht
Eine Mitarbeiterin anstellen als Einzelfirma klingt zunächst vielleicht kompliziert, aber mit der richtigen Vorbereitung ist es wirklich machbar – und es kann dein Business enorm entlasten!
Mein Tipp: Kläre die Einstufung der Person (selbstständig oder unselbstständig) immer im Vorfeld ab und arbeite mit einer sauberen Dokumentation. Das spart dir später viel Zeit und möglichen Ärger.
Hast du noch Fragen dazu oder bereits Erfahrungen mit eigenen Mitarbeiterinnen? Dann teile sie gerne mit mir in den Kommentaren! Und wenn dir dieser Beitrag geholfen hat, freue ich mich, wenn du ihn teilst. 😊

