In der Schweiz müssen Beiträge an die AHV, IV und die EO entrichtet werden, wenn eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. In diesem Blog sprechen wir über die Höhe und ab wann Beiträge zu bezahlen sind.
Ab wann sind Beiträge zu zahlen?
Beiträge sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag zu entrichten.
Wann endet die Beitragspflicht?
Erst eigentlich mit dem Aufgeben der selbständigen Erwerbstätigkeit endet die Beitragspflicht. Besondere Bestimmungen gelten, wenn das ordentliche Rentenjahr erreicht worden ist und die Person trotzdem weiterarbeitet.
Wie hoch sind die Beiträge an die AHV?
Wichtig ist vorab, dass bei der selbständigen Erwerbstätigkeit alle Beiträge an die AHV durch die Person selbst getragen werden. Dies im Unterschied zu einem Angestelltenverhältnis, bei welchem auch ein Teil der Beiträge durch den Arbeitgeber entrichtet werden. Im Merkblatt der jeweiligen SVA sind die aktuell gültigen Beitragssätze aufgeführt. Die Sätze sind abhängig je nach Höhe des Jahreseinkommens. Je höher das Einkommen desto höher die Beitragssätze.
Weiter gibt es aber einen Mindestbetrag beim Jahreseinkommen. Wird die Selbständigkeit im Nebenberuf ausgeübt, so sind Beiträge an die AHV erst ab einem Einkommen von Fr. 2’300.00 zu entrichten. Freiwillig ist es aber möglich.
Merke dir
Selbständige Personen in der Schweiz sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Weiter sind selbständige nicht automatisch bzw. obligatorisch gegen Unfall versichert. Ebenfalls sind sie nicht obligatorisch einer beruflichen Vorsorge angeschlossen.
Es ist entscheidend, welche Unterlagen der SVA zugesendet und welchen Angaben gemacht werden. Deshalb sollte für das Zusammenstellen und die Wortwahl Zeit investiert werden.
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Deine Jana & Lisa
Ich heiße Jana und bin dipl. Wirtschaftsprüferin, habe langjährige Erfahrung im Bereich Rechnungswesen und bin seit Juni 2022 Vollzeit selbständig. Meine Stärken liegen im Bereich Finanzen, Steuern, rechtliche Aspekte und Women Empowerment.