Urheberrechtsgesetz: Wie du mit fremdem Content rechtssicher unterwegs bist

Urheberrechtsgesetz

Wenn du deinen Webauftritt für dein eigenes Unternehmen planst, wirst du Content wie Fotos, Video und Musik benötigen. Wenn du diese Werke aus dem Internet holst, wirst du auch mit dem Thema Urheberrechtsgesetz in Kontakt kommen. Wir erklären dir die Grundlagen, damit du rechtssicher unterwegs bist.

Faustregel – Jedes Werk ist urheberrechtlich geschützt

Das Urheberrecht wird im Urheberrechtsgesetz kurz URG geregelt. Dabei ist wichtig nach Artikel 2 im URG: «Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben.» und Artikel 10 im URG: «Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird.»

Als Faustregel für jedes Werk gilt: Fotos, Videos und Musikstücke sind urheberrechtlich geschützt. Man muss immer wissen, wieso und wofür ein einzelnes Werk im Internet, zum Beispiel für deine Website, verwendet werden darf.

Was viele nicht wissen, es ist egal, ob du mit deiner Website Geld machst, also ob sie einem kommerziellen Zwecken dient. Es kommt darauf an, ob du die Werke in privaten oder öffentlichem Umfeld nutzt und da eine Website der Öffentlichkeit zugänglich ist, ist es nicht erlaubt ohne Einwilligung fremde Werke zu veröffentlichen.

Drei Möglichkeiten, damit du sicher unterwegs bist

  • Hole dir die Werke von Agenturen wie zum Beispiel Pexels (Video und Fotos, kostenlos), Shutterstock (Fotos, nicht kostenlos) und Artlist (Musikstücke, nicht kostenlos). Diese bieten lizenzfreie Werke an oder du bezahlst für das Nutzungrecht. Aber merke: Wenn du ein Foto kaufst, heisst das nicht, dass du Besitzer des Fotos bist, sondern nur, dass du die Nutzungrechte dafür gekauft hast.
  • Verwende Werke, die nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt sind. Das geschieht aus zwei Gründen und zwar, wenn der Urheber seit 71 oder mehr Jahren tot ist oder weil der Urheber freiwillig auf den Urheberrechtsschutz verzichtet hat.
  • Erstelle deinen eigenen Content. Wenn du deine Werke selbst erstellt, liegt das Urheberrecht immer bei dir. Hier geben wir dir Tipps für schöne Fotos und Videos.

Urheberrechtsgesetz – Häufige Mythen

Rund um das Urheberrecht gibt es viele Mythen, die aber falsch sind. Wie folgende vier:

  • «Wenn die Urheber ihre Werke im Internet veröffentlichen, dann ist das Urheberrecht automatisch aufgehoben.» Falsch, die Veröffentlichung selbst ist keine automatische Einwilligung
  • «Ich mache Werbung für den Urheber, dann ist das kein Problem.» Falsch, du musst immer vorher fragen, auch wenn du das Werk mit besten Gewissen auf deine Website einbindest.
  • «Wenn ich ein Screenshot von einem Foto mache, kann ich es auf meiner Website veröffentlichen.» Falsch, das ist eine Kopie, auch diese ist vom Urheberrecht geschützt.
  • «Ich habe ein Disclaimer auf der Seite, dieser wird eine Abmahnung verhindern.» Falsch, ein Disclaimer ist für Dritte nicht verbindlich.

Quellenangabe: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1798_1798_1798/de / https://www.cyon.ch/blog/Bilder-im-Internet-rechtssicher-verwenden / https://irights.info/artikel/urheber-und-persnlichkeitsrechte-in-sozialen-netzwerken/5793

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Deine Jana & Lisa

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