Status Selbständigkeit

21. Nov. 2021 | Gründung, Versicherungen

Der Status Selbständigkeit ist wichtig für verschiedene Beiträge. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) unterscheiden zwischen Unselbständigerwerbenden und Selbständigerwerbenden.


Als sozialversicherungsrechtlich selbständigerwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten sowie, in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.

Typische Kriterien Status Selbständigkeit:

  • Auftreten unter eigenem Firmennamen
  • Arbeiten für mehrere Auftraggeber
  • Eigene Rechnungsstellung
  • Tätigen von Investitionen
  • Freie Auswahl der Arbeiten
  • Allenfalls Eintrag im Handelsregister

Zuständigkeit Sozialversicherungsanstalt

Beiträge an die AHV

Ob du selbständig oder unselbständig erwerbstätig ist, entscheidet die jeweils zuständige Sozialversicherungsanstalt (SVA) im Einzelfall. Auf der jeweiligen Webseite der zuständigen SVA kann das Anmeldeformular heruntergeladen werden. Dieses ist auszufüllen und entsprechende Unterlagen sind beizulegen. Auf Basis von diesen Angaben und allfälligen weiteren Nachfragen seitens SVA wird der Status der Erwerbstätigkeit erhoben.

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Auch wenn die SVA die Tätigkeit als selbständig einstuft, kann es jedoch sein, dass ein Teil der Erwerbstätigkeit als unselbständig eingestuft wird. Lisa beispielsweise ist selbständige Fotografin- und Filmemacherin. Die Tätigkeiten, die sie aber für einzelne grosse Auftraggeber ausübt, werden von der SVA als unselbständig eingestuft. Deshalb lohnt es sich bei solchen grossen Aufträgen immer vorher die SVA zu kontaktieren und den einzelnen Auftrag abzuklären. Der Status Selbständigkeit muss gilt deshalb nicht zwingendermassen für alle Aufträge.

Es ist entscheidend, welche Unterlagen der SVA zugesendet und welchen Angaben gemacht werden. Deshalb sollte für das Zusammenstellen und die Wortwahl Zeit investiert werden.

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