Einzelfirma gründen in der Schweiz – Praktische Checklisten und Tipps

Du wagst den Schritt in die Selbständigkeit und bist richtig bereit und motiviert zu starten. Schnell merkst du aber, dass es da ganz viel zu beachten und erledigen gibt. Wir können dich total verstehen, so ging es uns damals nämlich auch. Deshalb ist auch unser Online-Kurs (Teil-) Selbständig, aber richtig! entstanden.

In diesem Blog Post teilen wir mit dir praktische Checklisten und wichtige Details für das Gründen einer Einzelfirma in der Schweiz.

Checkliste und deine ersten Schritte – Einzelfirma gründen in der Schweiz

Für deinen Start in deine Selbständigkeit haben wir dir eine einfache Checkliste erstellt. Hier findest du alle wichtigen Punkte für deinen Businessstart.

  • Geschäftsidee finden
  • Kommunikation mit aktuellem Arbeitgeber
  • Firmennamen bestimmen
  • Businessplan erstellen
  • Kapitalbedarf ermitteln
  • Gründung Firma
  • Evtl. Geschäftskonto eröffnen
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Freizügigkeitskonto eröffnen oder andere PK auswählen
  • Abschluss der erforderlichen Versicherungen
  • Buchhaltung starten
  • Offerten- und Rechnungsvorlagen erstellen oder erstellen lassen
  • Website erstellen oder erstellen lassen
  • Visitenkarten, Flyer erstellen
  • Social Media Acccounts erstellen
  • Anmeldung bei der Ausgleichskasse
  • Massnahmen zur steuerlichen Optimierung

Toolliste

Es gibt so viele tolle Tools. Wir teilen dir hier unsere Lieblingstools:

Foto- und Filmografie

  • Video: Splice, Capcut oder Prequel
  • Foto: Prequel, Lightroom Mobile oder Adobe Photoshop

Social Media

  • Planung Social Media: Preview, Planoly oder Later
  • Story Planung: Unfold, InShot, oder Storyluxe
  • Allgemeine Grafiken: Canva, Pablo oder Snappa

Office Tools

  • Speicherung: Google Drive oder OneDrive
  • Versenden von grossen Dateien: Wetransfer oder MyAirBridge

Lizenzfreier Content

  • Videos: Pexel, Pixabay oder Pikwizard
  • Fotos: Unsplash, Pexels oder Pixabay
  • Vektorgrafiken: Freepik, Iconmonstr oder flaticon

Finanzen

Buchhaltung

In der Schweiz unterscheidet man die doppelte Buchhaltung von der Milchbüchleinrechnung.

Geregelt ist die Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung im Obligationenrecht (OR). Artikel 957 ff. Absatz 2 hält fest, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500’000 Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen müssen. Somit wird keine doppelte Buchführung, sondern lediglich die klassische Milchbüchleinreichnung verlangt.

Steuern

In der Schweiz unterscheidet man zwischen Einkommen aus selbständiger und Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Jede Einzelunternehmerin versteuert ihr Privat- und Geschäftseinkommen sowie Privat- und Geschäftsvermögen als Ganzes. In der Steuererklärung gibst es für das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ein separates Formular bzw. einen separaten Code.

Unser Starterguide – 100% unentgeltlich

Kennst du eigentlich schon unseren 100% unentgeltlichen Starterguide? In diesem Starterguide für Selbständige, teilen wir dir alle Infos zu den wichtigsten Schritten in der Gründungsphase und eine Toolliste.

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Handelsregistereintrag

Das Handelsregister ist eine staatlich geführte Datenbank und wird von den Kantonen verwaltet. Im Handelsregister werden die wichtigsten Informationen der Unternehmen eingetragen wie Rechtsform, Kapital oder Organe. Das Eidg. Amt für das Handelsregister führt ein Firmenzentralregister. Dieses wird täglich aktualisiert und über den zentralen Firmenindex Zefix® zugänglich gemacht.

Einzelunternehmen können online gegründet und ins Handelsregister eingetragen werden. Sie sind dazu auch ab einem jährlichen Einkommen von CHF 100’000 verpflichtet.

Der Eintrag im Handelsregister hat zur Folge, dass der Firmenname geschützt ist und der Firmeninhaber der Betreibung auf Konkurs unterliegt.

Vorsorge – Einzelfirma gründen in der Schweiz

Sozialversicherung

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) unterscheiden zwischen Unselbständigerwerbenden und Selbständigerwerbenden. Die AHV beurteilt, ob eine Person für das Entgelt der jeweiligen Tätigkeit Selbständigerwerbende ist. Für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz müssen Beiträge entrichtet werden. Als selbständig erwerbende Person müssen die vollen Beträge selber einbezahlt werden. Wird nur im Nebenberuf einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen, werden Beiträge erst ab einem bestimmten Betrag erhoben.

In der Schweiz bestehen die Sozialversicherungen aus

den 3 Säulen:

1. Säule (AHV&IV)

Sie soll den Existenzbedarf decken.

2. Säule (berufliche Vorsorge)

Sie soll zusätzlich zur 1. Säule im Alter, für Invalide und für Hinterlassene sicherstellen, dass ein gewohnter Lebensstandard aufrecht erhalten werden kann.

3. Säule (freiwillige Selbstvorsorge)

Sie deckt den weiteren Bedarf im Alter und schafft steuerliche Anreize.

Weitere wichtige Versicherungen

Neben den 3 Säulen sind folgende obligatorische oder freiwillige Versicherungen wesentlich zur Deckung persönlicher Risiken:

Erwerbsersatzordnung (EO)

Für Arbeitnehmerinnen und Selbständigerwerbende obligatorisch

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Für Arbeitnehmer obligatorisch, Selbständig-erwerbende können sich nicht versichern.

Unfallversicherung (UVG)

Für Arbeitnehmer obligatorisch, für Selbständigerwerbende freiwillig

Krankenpflegeversicherung

Grundversicherung obligatorisch, Zusatzversicherung freiwillig

Krankentaggeldversicherung

Für Arbeitnehmerinnen und Selbständigerwerbende freiwillig

Auf Instagram findest du alle unsere Tipps und Tricks zum Thema Selbständigkeit von Frauen für Frauen in der Schweiz. Folge uns deshalb unbedingt auch da um nichts zu verpassen.

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