Bei einer Mutterschaft in der Selbständigkeit hast du Anrechte auf eine Mutterschaftsentschädigung, wenn du während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert warst. Der Anspruch der Mutterschaftsentschädigung beginnt am Tag der Geburt und endet nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen, wenn du vorher deine Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise aufnimmst, dann endet der Anspruch vorzeitig.
Wann erhalte ich die Mutterschaftsentschädigung?
Du hast Anrecht auf eine Mutterschaftsentschädigung, wenn du während neun Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert warst. Die Entschädigung beginnt am Tag der Geburt und endet nach 14 Wochen beziehungsweise nach 98 Tagen. Achtung: Wenn du vorher deine Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise aufnimmst, dann endet der Anspruch vorzeitig.
Die Höhe der Mutterschaftsentschädigung
Die Entschädigung erhält du als Taggeld, welches 80 Prozent deines vor der Geburt durchschnittlichen Erwerbseinkommen. Es wird mit dem Nettolohn gerechnet, also dem Einkommen, das nach Abzug des Betriebsaufwandes verbleibt.
Wenn du als Beispiel bei der Geburt des Kindes ein erzieltes Jahreseinkommen von CHF 27 0000 hast, musst du dies wie folgt ausrechnen (gerundet):
CHF 25 000 ÷ 360 Tage = CHF 69.45
Entschädigung 80 % von CHF 69.45 = CHF 55.56
Entschädigung CHF 55.55 pro Tag für höchstens 98 Tage = CHF 5 444.90
Mami werden in der Selbständigkeit
Mami werden in der Selbständigkeit? Planst du Mami zu werden oder wirst du Mami und bist teilselbständig oder voll selbständig? Interessiert dich das Thema Mutterschaftsentschädigung oder der Alltag als selbständige Mami?
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Netto oder Bruttolohn – Was zählt?
Es wird mit dem Nettolohn gerechnet, also dem Einkommen, das nach Abzug alles Ausgaben übrig bleibt. Das heisst die Entschädigung fällt bei selbständigen Frauen im Vergleich zu angestellten Frauen oft niedriger aus.
Anmeldung und erhalt der Mutterschaftsentschädigung
Falls dein Kanton das AHVeasy-Tool nutzt, kannst du dich direkt über die Plattform anmelden. Andernfalls findest du das Formular über die Website deiner Ausgleichskasse.
Wenn du Vollzeitselbständig bist, dann beziehst du deine Beiträge direkt bei der Ausgleichskasse. Bist du teilzeit selbständig, dann kannst du das bei der Anmeldung angeben. Dann wird dir ein Teil von deiner Arbeitgeberin und der andere Teil direkt von der Ausgleichskasse ausgezahlt.
Die Mutterschaftsentschädigung wird dir jeweils Ende des Monats nachschüssig ausbezahlt. Beträgt deine Mutterschaftsentschädigung weniger als 200 Franken pro Monat, so wird sie am Ende des Mutterschaftsurlaub ausbezahlt.
Was es noch zu beachten gibt
Passiv Einkommen
Während deinem Mutterschaftsurlaub darfst du nicht arbeiten und keinen Lohn erzielen, das gilt auch für das passiv Einkommen. Wir empfehlen dir in diesem Fall Kontakt mit deiner Ausgleichskasse auf zu nehmen.
Betriebszulagen
Im Gegensatz zu Militärdienstleistenden erhältst du als selbständige Frau keine Betriebszulage, um die während des Mutterschaftsurlaubs laufende Geschäftskosten zu decken. Das heisst zum Beispiel, du bezahlst weiterhin die Miete für deine Massagepraxis.
Steuern
Die Mutterschaftsentschädigung unterliegt zusammen mit den übrigen Einkünften der Einkommenssteuer.
Vorsicht
Unbezahlte Ferien vor deiner Geburt, kann die Höhe der Mutterschaftsentschädigung negativ beeinflussen. Im Gegensatz zu Militärdienstleistenden (meist Männer) erhältst du als selbständige Frau keine Betriebszulage, um die während des Mutterschaftsurlaubs laufenden Geschäftskosten zu decken.
Strukturen schaffen
Mutter sein und ein Business zu führen kann schön streng sein. Das wichtigste dabei ist, dass du Strukturen schaffst und klar und offen kommunizierst mit deinem Partner/ deiner Partnerin.
Hier teilen wir mit dir noch 4 Tool & Bücher Tipps:
Bücher
- „Selfcare für Mamas“
- „Leitwölfe sein“
Tools
- Familienkalender physisch/ online
- Jesper Juul
Unsere Tipps findest du auch immer als Kurzfassung auf:
Deine Jana & Lisa
Ich heisse Lisa und bin Video- und Fotografin. Ende Mai 2020 habe ich mich nebenbei selbständig gemacht und mein eigenes Business LISA Foto & Film aufgebaut, welches ich seit April 2021 Vollzeit führe. Meine Stärken liegen im Bereich Gründung, Content Erstellung und Women Empowerment.